Landgericht Kleve, 2021-04-27, 190 KLs-203 Js 77/14-7/18

190 KLs-203 Js 77/14-7/18Kantonsgericht27.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 190 KLs-203 Js 77/14-7/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-27

Aktenzeichen: 190 KLs-203 Js 77/14-7/18

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0427.190KLS203JS77.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Tenor

Die Angeklagten sind schuldig der Steuerhinterziehung in 18 Fällen.

Sie werden wie folgt verurteilt:

Der Angeklagte L. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

11 Monaten,

die Angeklagte LW. – unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts HU. vom 00.00.0000 (13 Ls 11/17) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts HU. vom 16.09.2019 (210 Ns 19/18) - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten.

Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen beide Angeklagten wird die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von 204.526,82 € angeordnet; die Angeklagten haften als Gesamtschuldner.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt werden. Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, trägt die Landeskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten.

  • § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO, §§ 73 Abs. 1, 73c StGB -

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