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4 O 262/20•Landgericht Kleve, 2021-01-19, 4 O 262/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 4 O 262/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0119.4O262.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.084,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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