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161 StVK 35/20•Landgericht Kleve, 2020-11-06, 161 StVK 35/20
161 StVK 35/20Kantonsgericht06.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-06
Aktenzeichen: 161 StVK 35/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:1106.161STVK35.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 2. kleine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve
Der Antrag des Antragstellers auf einstweilige Aussetzung der von der Antragsgegnerin am 26.05.2020 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorbezeichneten Maßnahmen wird ebenfalls zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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