Landgericht Kleve, 2020-09-30, 1 O 17/20

1 O 17/20Kantonsgericht30.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 17/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 1 O 17/20

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2020:0930.1O17.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: BGB § 839 Abs. 1 S.1; GG Art.34 S.01

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits
    1. Das Urteil ist vorlaufiig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.