110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18•Landgericht Kleve, 2018-09-26, 110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18
Landgericht Kleve, 2018-09-26, 110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18
110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18Kantonsgericht26.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: 110 KLs - 310 Js 579/17 - 10/18
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0926.110KLS310JS579.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 07.11.2017, Az.: 310 Ls – 16 Js 64/17 – 40/17, und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten
und wegen Freiheitsberaubung tateinheitlich begangen mit gefährlicher Körperverletzung und tateinheitlich begangen mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage, soweit er verurteilt ist; soweit er freigesprochen ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die Nebenklägerin ihre Kosten selbst.
- §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 232 Abs. 1 a.F., 239 Abs. 1, 52, 53, 55 StGB –
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