6 S 40/15•Landgericht Kleve, 2015-12-17, 6 S 40/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 S 40/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 6 S 40/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:1217.6S40.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Berufung gegen das am 11.03.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geldern – Az. 4 C 608/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden.
Die Revision wird zugelassen.
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