182 StVK 1/15•Landgericht Kleve, 2015-12-07, 182 StVK 1/15
Landgericht Kleve, 2015-12-07, 182 StVK 1/15
182 StVK 1/15Kantonsgericht07.12.2015
Regest
Werden Untergebrachte gem. § 63,64 StGB zum Anhörungstermin gem. §67e StGB vorgeführt, so ist - unter Beachtung des Verhältmäßigkeitsgrundsatzes - zur Vermeidung von Fremdgefährdung oder Fluchtversuchen ihre Fesselung zulässig.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 182 StVK 1/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-07
Aktenzeichen: 182 StVK 1/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:1207.182STVK1.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. kleine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve
Normen: MRVG NRW § 5; MRVG NRW § 21; MRVG NRW § 22
Leitsätze
Werden Untergebrachte gem. § 63,64 StGB zum Anhörungstermin gem. §67e StGB vorgeführt, so ist - unter Beachtung des Verhältmäßigkeitsgrundsatzes - zur Vermeidung von Fremdgefährdung oder Fluchtversuchen ihre Fesselung zulässig.
Tenor
Der Antrag des Untergebrachten wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 300,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.