Landgericht Kleve, 2014-02-26, 4 T 317/13

4 T 317/13Kantonsgericht26.02.2014

Regest

Zu den Voraussetzungenen der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S.m 3 FamFG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 T 317/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: 4 T 317/13

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:0226.4T317.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichs Kleve

Normen: FamFG§ 69Abs. 1 S. 3

Leitsätze

Zu den Voraussetzungenen der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S.m 3 FamFG

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 17.10.2013 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 11.11.2013 wird aufgehoben.

Die Sache wird - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Geldern zurückverwiesen.

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