4 T 317/13•Landgericht Kleve, 2014-02-26, 4 T 317/13
Landgericht Kleve, 2014-02-26, 4 T 317/13
4 T 317/13Kantonsgericht26.02.2014
Regest
Zu den Voraussetzungenen der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S.m 3 FamFG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 317/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: 4 T 317/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2014:0226.4T317.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichs Kleve
Normen: FamFG§ 69Abs. 1 S. 3
Leitsätze
Zu den Voraussetzungenen der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S.m 3 FamFG
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 17.10.2013 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 11.11.2013 wird aufgehoben.
Die Sache wird - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Geldern zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.