4 T 239/13•Landgericht Kleve, 2013-09-24, 4 T 239/13
Landgericht Kleve, 2013-09-24, 4 T 239/13
4 T 239/13Kantonsgericht24.09.2013
Regest
Eine Sperrfrist von drei Jahren für einen weiteren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch durch den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in einem vorausgehenden Verfahren ausgelöst.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 239/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-24
Aktenzeichen: 4 T 239/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0924.4T239.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: InsO § 305 Abs. 3 Satz 2; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze
Eine Sperrfrist von drei Jahren für einen weiteren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch durch den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in einem vorausgehenden Verfahren ausgelöst.
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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