4 T 53/13•Landgericht Kleve, 2013-06-06, 4 T 53/13
Landgericht Kleve, 2013-06-06, 4 T 53/13
4 T 53/13Kantonsgericht06.06.2013
Regest
1. Person des Vertrauens eines Betroffenen ist nur, wer diesem aufgrund einer persönlichen Beziehung eng verbunden ist. 2. Die Beteiligung einer Person des Vertrauens am Verfahren steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 53/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-06
Aktenzeichen: 4 T 53/13
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2013:0606.4T53.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: FamFG § 418 Abs. 3 Nr. 2; FamFG § 10 Abs. 2
Leitsätze
Person des Vertrauens eines Betroffenen ist nur, wer diesem aufgrund einer persönlichen Beziehung eng verbunden ist.
Die Beteiligung einer Person des Vertrauens am Verfahren steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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