Landgericht Kleve, 2012-03-09, 5 S 151/11

5 S 151/11Kantonsgericht09.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 5 S 151/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-09

Aktenzeichen: 5 S 151/11

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0309.5S151.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: StVO § 8 Abs. 1, ZPO § 522 Abs. 2

Tenor

weist die Kammer die Parteien darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

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