Landgericht Kleve, 2012-01-26, 120 KLs 41/11

120 KLs 41/11Kantonsgericht26.01.2012

Regest

1) Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) ohne Blutprobe anhand von Trinkmengenangaben 2) Schuldfähigkeit trotz Blutalkoholkonzentration von 3,88 Promille

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 120 KLs 41/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-26

Aktenzeichen: 120 KLs 41/11

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0126.120KLS41.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Normen: StGB § 20

Leitsätze

  1. Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) ohne Blutprobe anhand von Trinkmengenangaben

  2. Schuldfähigkeit trotz Blutalkoholkonzentration von 3,88 Promille

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 , 53 StGB

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