Landgericht Kleve, 2009-03-06, 1 O 102/07

1 O 102/07Kantonsgericht06.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 102/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-06

Aktenzeichen: 1 O 102/07

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2009:0306.1O102.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, durch den Betrieb des Flughafens xx, namentlich im Wege des Überflugs von startenden und landenden Flugzeugen über das Anwesen der Klägerin, xy, dort Lärmimmissionen zu bewirken, die tagsüber einen höheren Beurteilungspegel als 55 dB(A) und nachts einen höheren Beurteilungspegel als 40 dB(A) erreichen.

2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte je zu 50 %.

4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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