6 S 39/08•Landgericht Kleve, 2008-09-04, 6 S 39/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 S 39/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-04
Aktenzeichen: 6 S 39/08
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2008:0904.6S39.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 328,631,633,634 Nr. 4
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2008 verkündete Urteil des
Amtsgerichts L2 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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