Landgericht Kleve, 2008-06-10, 3 O 202/08

3 O 202/08Kantonsgericht10.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 3 O 202/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-10

Aktenzeichen: 3 O 202/08

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2008:0610.3O202.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: ZPO § 307

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung des Beklagten vom 07.05.2008 zur Bestellung von Herrn Rechtsanwalt xx als neuen Vorstandsvor-sitzenden des Vereins yy und Herrn vv als Stellvertreter und Herr bb als Kassenwart nichtig bzw. hilfsweise unwirksam ist und daher auch nach der benannten Mitgliederversammlung weiterhin der alte Vorstand, bestehend aus Herrn hh, Herrn jjund Herrn aa gemäß § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung im Amt blieb.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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