3 O 202/08•Landgericht Kleve, 2008-06-10, 3 O 202/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 3 O 202/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 3 O 202/08
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2008:0610.3O202.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: ZPO § 307
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung des Beklagten vom 07.05.2008 zur Bestellung von Herrn Rechtsanwalt xx als neuen Vorstandsvor-sitzenden des Vereins yy und Herrn vv als Stellvertreter und Herr bb als Kassenwart nichtig bzw. hilfsweise unwirksam ist und daher auch nach der benannten Mitgliederversammlung weiterhin der alte Vorstand, bestehend aus Herrn hh, Herrn jjund Herrn aa gemäß § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung im Amt blieb.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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