8 O 128/06•Landgericht Kleve, 2007-03-02, 8 O 128/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 8 O 128/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-02
Aktenzeichen: 8 O 128/06
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2007:0302.8O128.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer ( 1.Kammer für Handelssachen)
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 20. November 2006 bleibt aufrecht erhalten.
Der Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsbeklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungskläger vor Vollstreckung in vorgenannter Höhe Sicherheit leistet.
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