140 Ks 1/06 LG•Landgericht Kleve, 2006-06-07, 140 Ks 1/06 LG
Landgericht Kleve, 2006-06-07, 140 Ks 1/06 LG
140 Ks 1/06 LGKantonsgericht07.06.2006
Regest
Notwehr gegenüber einem Gewaltätigen Partner kann u.U. selbst dann vorliegen, wenn der tödliche Einsatz des Messers zuvor nicht angedroht wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 140 Ks 1/06 LG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 140 Ks 1/06 LG
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:0607.140KS1.06LG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Normen: StGB § 32, 212
Leitsätze
Notwehr gegenüber einem Gewaltätigen Partner kann u.U. selbst dann vorliegen, wenn der tödliche Einsatz des Messers zuvor nicht angedroht wurde.
Tenor
Die Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der An-geklagten trägt die Landeskasse.
Die Angeklagte ist für die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft in der Zeit vom 26.08.2005 bis zum 30.03.2006 zu entschädigen.
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