Landgericht Kleve, 2006-06-07, 140 Ks 1/06 LG

140 Ks 1/06 LGKantonsgericht07.06.2006

Regest

Notwehr gegenüber einem Gewaltätigen Partner kann u.U. selbst dann vorliegen, wenn der tödliche Einsatz des Messers zuvor nicht angedroht wurde.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 140 Ks 1/06 LG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: 140 Ks 1/06 LG

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:0607.140KS1.06LG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Normen: StGB § 32, 212

Leitsätze

Notwehr gegenüber einem Gewaltätigen Partner kann u.U. selbst dann vorliegen, wenn der tödliche Einsatz des Messers zuvor nicht angedroht wurde.

Tenor

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der An-geklagten trägt die Landeskasse.

Die Angeklagte ist für die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft in der Zeit vom 26.08.2005 bis zum 30.03.2006 zu entschädigen.

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