Landgericht Kleve, 2006-03-28, 1 O 256/00

1 O 256/00Kantonsgericht28.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 256/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-28

Aktenzeichen: 1 O 256/00

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:0328.1O256.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 433 Abs. 2

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 442.983,28 € (866.400,-- DM) nebst 4 % Zinsen aus jeweils 1.942,91 € (3.800,-- DM) ab dem 16.12.1999, 16.01.2000, 16.02.2000, 16.03.2000, 16.04.2000, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, jedoch nicht mehr als 9,26 % aus jeweils 1.942,91 € (3.800,-- DM) ab dem 16.05.2000, 16.06.2000, 16.07.2000, 16.08.2000, 16.09.2000, 16.10.2000 und aus 421.611,28 € (824.600,-- DM) seit dem 21.01.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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