1 O 256/00•Landgericht Kleve, 2006-03-28, 1 O 256/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 1 O 256/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-28
Aktenzeichen: 1 O 256/00
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:0328.1O256.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 433 Abs. 2
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 442.983,28 € (866.400,-- DM) nebst 4 % Zinsen aus jeweils 1.942,91 € (3.800,-- DM) ab dem 16.12.1999, 16.01.2000, 16.02.2000, 16.03.2000, 16.04.2000, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, jedoch nicht mehr als 9,26 % aus jeweils 1.942,91 € (3.800,-- DM) ab dem 16.05.2000, 16.06.2000, 16.07.2000, 16.08.2000, 16.09.2000, 16.10.2000 und aus 421.611,28 € (824.600,-- DM) seit dem 21.01.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.