4 T 30/05•Landgericht Kleve, 2005-02-09, 4 T 30/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 30/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 4 T 30/05
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2005:0209.4T30.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.
Der amtierende Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstrek-kungsauftrag der Gläubigerin vom 4. November 2004 in Form des Hilfsantrages zum Annahmeverzug auszuführen.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra-gen.
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