140 Ks 1/04 LG•Landgericht Kleve, 2004-07-22, 140 Ks 1/04 LG
Landgericht Kleve, 2004-07-22, 140 Ks 1/04 LG
140 Ks 1/04 LGKantonsgericht22.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 140 Ks 1/04 LG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-22
Aktenzeichen: 140 Ks 1/04 LG
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0722.140KS1.04LG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Normen: StGB § 211, 212 Abs.1, Abs. 2
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen aller Nebenkläger zu tragen.
- § 212 Abs. 1 und Abs. 2 StGB -
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.