Landgericht Kleve, 2004-04-16, 1 O 580/03

1 O 580/03Kantonsgericht16.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 580/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-16

Aktenzeichen: 1 O 580/03

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0416.1O580.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06. September 2003 Y um Y gegen Übereignung und Übergabe eines Heizungs-Systembausatzes zur Selbstmontage, bestehend aus einem Movi 2050, Best.-Nr. ####2; einem Zentral/Brauchwasserspeicher Typ Vario Plus 750 Ltr., Best.-Nr. ####7; einem Armaturenblock HK Doppel FBH, Best.-Nr. ####8; einem Solar-Steigestrang in Kupfer (ohne Isolierung), Best.-Nr. ####3 und einem Isolierschlauch für Solarsteigestrang, Best.-Nr. ####4, zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Abnahme des im Zahlungsantrag zu Ziff. 1. bezeichneten Systembausatzes in Annahmeverzug ist.

  3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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