Landgericht Kleve, 2003-06-13, 1 O 114/01

1 O 114/01Kantonsgericht13.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 114/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-13

Aktenzeichen: 1 O 114/01

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0613.1O114.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.836,29 € nebst 12 % Zinsen seit dem 15.01.2001 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,22 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 72 %, der Kläger zu 28 %.

  2. Das Urteil ist - für gegen den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages - vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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