Landgericht Kleve, 2003-06-11, 4 O 109/02

4 O 109/02Kantonsgericht11.06.2003

Regest

Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktienfonds durch einen Kunden, der nach einer sicheren Geldanlage gefragt hatte

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 O 109/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-11

Aktenzeichen: 4 O 109/02

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0611.4O109.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 280 BGB, § 254 BGB

Leitsätze

Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktienfonds durch einen Kunden, der nach einer sicheren Geldanlage gefragt hatte

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.782,30 EUR (i.W. zwölf-tausendsiebenhundertzweiundachtzig 30/100 Euro) nebst 4 % seit dem 4. April 2000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von

  • 84,233 Stücken Beteiligungsrechten am Aktienfond ####;

  • 23,089 Stücken Beteiligungsrechten am Aktienfond #####;

  • 28,304 Stücken Beteiligungsrechten am Aktienfond ######;

  • 28,192 Stücken Beteiligungsrechten am Aktienfond #######;

  • 50,173 Stücken Beteiligungsrechten am Mischfond ###.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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