Landgericht Kleve, 2003-01-09, 6 S 329/01

6 S 329/01Kantonsgericht09.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 S 329/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-09

Aktenzeichen: 6 S 329/01

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0109.6S329.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 536 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. September 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Moers unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt-.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.558,68 EUR (i.W. eintausendfünfhundertachtundfünfzig 681100 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem

  1. Mai 2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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