Landgericht Kleve, 2002-01-17, 7 Qs 14/01

7 Qs 14/01Kantonsgericht17.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 7 Qs 14/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-17

Aktenzeichen: 7 Qs 14/01

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2002:0117.7QS14.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 7. große Strafkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Es wird festgestellt, daß der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebe schluß des Amtsgerichts Kleve vom 04.07.2001, Az: 10 Gs 843 + 844/01, rechtswidrig ist

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

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