Landgericht Kleve, 2001-10-23, 3 O 46/01

3 O 46/01Kantonsgericht23.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 3 O 46/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-23

Aktenzeichen: 3 O 46/01

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2001:1023.3O46.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 651 c, g, 174

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 06.06.2001 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen inländischen Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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