Landgericht Kleve, 1998-05-28, 6 S 287/97

6 S 287/97Kantonsgericht28.05.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 S 287/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-05-28

Aktenzeichen: 6 S 287/97

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1998:0528.6S287.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: VVG

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30.10.1997 (11 C 242/97) abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.053,78 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.186,80 DM seit dem 07.12.1996 sowie 3,-- DM Portoauslagen zu zahlen.

Die Gerichtskosten des Rechtsstreits in 1. Instanz tragen die Klägerin zu 16,52 % und der Beklagte zu 83,48 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz trägt der Beklagte.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt ebenfalls

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