6 S 287/97•Landgericht Kleve, 1998-05-28, 6 S 287/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 S 287/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-05-28
Aktenzeichen: 6 S 287/97
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1998:0528.6S287.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: VVG
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30.10.1997 (11 C 242/97) abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.053,78 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.186,80 DM seit dem 07.12.1996 sowie 3,-- DM Portoauslagen zu zahlen.
Die Gerichtskosten des Rechtsstreits in 1. Instanz tragen die Klägerin zu 16,52 % und der Beklagte zu 83,48 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz trägt der Beklagte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt ebenfalls
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