1 O 377/95•Landgericht Kleve, 1996-10-18, 1 O 377/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 1 O 377/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-18
Aktenzeichen: 1 O 377/95
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1996:1018.1O377.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839, GG Art. 34, BGB § 847
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 14.362,50 DM (i.W.: vierzehntausenddreihundertzweiundsechzig 50/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 08.02.1995 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den aufgrund des Unfalls vom 07.04.1994 in Zukunft entstehenden materiellen und immateriellen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, soweit entsprechende Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
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Die Kosten des Rechtsstreits, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,00 DM.
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