Landgericht Köln, 2025-09-09, 111 Qs 67/25

111 Qs 67/25Kantonsgericht09.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Qs 67/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-09

Aktenzeichen: 111 Qs 67/25

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0909.111QS67.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt I. aus R. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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