Landgericht Köln, 2025-06-25, 28 O 37/25

28 O 37/25Kantonsgericht25.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 37/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-25

Aktenzeichen: 28 O 37/25

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0625.28O37.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 20.02.2025 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Aufhebungsverfahrens trägt die Aufhebungsklägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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