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111 Ks 4/25•Landgericht Köln, 2025-06-18, 111 Ks 4/25
Entscheidungsdatum: 2025-06-18
Aktenzeichen: 111 Ks 4/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0618.111KS4.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
angewandte Vorschriften:
§§ 211 Abs. 2, 4. und 6. Var., 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB
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