Landgericht Köln, 2025-05-21, 13 S 202/23

13 S 202/23Kantonsgericht21.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 202/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-21

Aktenzeichen: 13 S 202/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0521.13S202.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2023 (134 C 78/22) teilweise abgeändert.

Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, die entlang der Grundstücksgrenze zum Beklagten wachsenden Bäume, d. h. einen jungen Kirschbaum, einen jungen Kirsch-Pflaumenbaum, einen jungen Ahornbaum sowie eine Buche zu entfernen.

  1. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

  3. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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