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15 O 56/25•Landgericht Köln, 2025-05-08, 15 O 56/25
Entscheidungsdatum: 2025-05-08
Aktenzeichen: 15 O 56/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0508.15O56.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte keine weiteren Ansprüche auf Zahlung weiterer 523.500,00 EUR sowie auf Herausgabe von Schmuck und Münzen gemäß dem Wertgutachten der Sachverständigen B. Nr. X000/00 vom 02.09.2023 oder entsprechenden Wertersatz zustehen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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