Landgericht Köln, 2025-04-11, 14 O 344/23

14 O 344/23Kantonsgericht11.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 344/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-11

Aktenzeichen: 14 O 344/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0411.14O344.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossene Verlagsvertrag vom 19.3./3.5.2013 in der Fassung gemäß Addendum vom 26.3.2021/6.5.2021, der Verlagsvertrag vom 2.2.2015 in der Fassung gemäß Addendum vom 26.3.2021/6.5.2021 und der Verlagsvertrag vom 1.5.2019, auch über den 30.4.2024 hinaus ungekündigt fortbestehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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