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30 O 290/24•Landgericht Köln, 2025-04-10, 30 O 290/24
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 30 O 290/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0410.30O290.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.346,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2024 zu zahlen;
es wird festgestellt, dass der zwischen der Beklagten und dem Kläger geschlossene Coaching-Vertrag (Vertragsnummer: N01) nichtig ist und dass keine Zahlungsverpflichtung des Klägers aus diesem Vertrag resultiert;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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