Landgericht Köln, 2025-02-18, 20 O 130/24

20 O 130/24Kantonsgericht18.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 130/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-18

Aktenzeichen: 20 O 130/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0218.20O130.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 05.02.2025 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 der letzte Satz im letzten Absatz durch folgenden Satz ersetzt wird:

"Dessen Kenntnis sei der hiesigen Klägerin zuzurechnen."

Der Tatbestand war wegen offensichtlicher Unrichtigkeit aufgrund eines Bezeichnungsfehlers zu berichtigen. Gemeint war, wie aus dem Zusammenhang ohne Weiteres ersichtlich, die hiesige Klägerin, nicht die hiesige Beklagte.

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