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104 Ks 31/24•Landgericht Köln, 2025-02-11, 104 Ks 31/24
Entscheidungsdatum: 2025-02-11
Aktenzeichen: 104 Ks 31/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0211.104KS31.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als 4. große Jugendkammer des Landgerichts Köln als Jugendschwurgericht
Der Beschuldigte wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Er trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen des Nebenklägers und seine eigenen Auslagen.
§ 63 StGB
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