Landgericht Köln, 2025-01-30, 111 Qs 6/25

111 Qs 6/25Kantonsgericht30.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Qs 6/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-30

Aktenzeichen: 111 Qs 6/25

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0130.111QS6.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin K. V. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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