Landgericht Köln, 2025-01-23, 112 KLs 15/24

112 KLs 15/24Kantonsgericht23.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 112 KLs 15/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-23

Aktenzeichen: 112 KLs 15/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0123.112KLS15.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls und wegen Computerbetruges in zwei Fällen sowie wegen versuchten Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.663,87 € angeordnet.

Von einer Entscheidung über den im Adhäsionsverfahren angebrachten Antrag wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Betreffend das Adhäsionsverfahren fallen die gerichtlichen Auslagen der Staatskasse zur Last; die notwendigen Auslagen der Beteiligten trägt der Adhäsionskläger.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 248a, 263 Abs. 2, Abs. 4, 263a Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 53, 56 Abs. 1, 73 Abs. 1, 73c StGB

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