Landgericht Köln, 2024-10-31, 33 O 127/24

33 O 127/24Kantonsgericht31.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 127/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-31

Aktenzeichen: 33 O 127/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1031.33O127.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien die Unterlassungsverträge vom 09.10.2015 sowie 14.11.2018 aufgrund der am 06.04.2022 zugegangenen außerordentlichen fristlosen Kündigung der Klägerin beendet wurden und nicht mehr bestehen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.