Landgericht Köln, 2024-10-28, 22 O 361/23

22 O 361/23Kantonsgericht28.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 361/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-28

Aktenzeichen: 22 O 361/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1028.22O361.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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