Landgericht Köln, 2024-10-24, 104 Ks 76/23

104 Ks 76/23Kantonsgericht24.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 104 Ks 76/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-24

Aktenzeichen: 104 Ks 76/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1024.104KS76.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin Z. wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.06.2024 (104 Ks 76/23) abgeändert.

Die der Rechtsanwältin Z. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf weitere 488,44 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Erinnerung ist kostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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