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104 Ks 76/23•Landgericht Köln, 2024-10-24, 104 Ks 76/23
Entscheidungsdatum: 2024-10-24
Aktenzeichen: 104 Ks 76/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1024.104KS76.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin Z. wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.06.2024 (104 Ks 76/23) abgeändert.
Die der Rechtsanwältin Z. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf weitere 488,44 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Erinnerung ist kostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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