Landgericht Köln, 2024-10-01, 101 Qs 51/24

101 Qs 51/24Kantonsgericht01.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 101 Qs 51/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-01

Aktenzeichen: 101 Qs 51/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1001.101QS51.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 29.07.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 23.07.2024 (535 BRs 7/23) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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