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29 S 51/24•Landgericht Köln, 2024-08-21, 29 S 51/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 29 S 51/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0821.29S51.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (202 C 66/23) vom 16.04.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 41.238,00 EUR festgesetzt.
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