Landgericht Köln, 2024-08-21, 29 S 51/24

29 S 51/24Kantonsgericht21.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 51/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-21

Aktenzeichen: 29 S 51/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0821.29S51.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (202 C 66/23) vom 16.04.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 41.238,00 EUR festgesetzt.

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