Landgericht Köln, 2024-07-31, 6 S 79/24

6 S 79/24Kantonsgericht31.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 79/24 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-31

Aktenzeichen: 6 S 79/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0731.6S79.24.00

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Rücknahme der Berufung Gerichtsgebühren erspart werden können, vgl. Ziff. 1220, 1222 KV GKG.

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