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29 S 82/24•Landgericht Köln, 2024-07-24, 29 S 82/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-24
Aktenzeichen: 29 S 82/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0724.29S82.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
wird die Berufung der Beklagten gegen das am 14.05.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (118 C 5/24)
als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 972,25 EUR festgesetzt.
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