Landgericht Köln, 2024-07-24, 29 S 82/24

29 S 82/24Kantonsgericht24.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 82/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-24

Aktenzeichen: 29 S 82/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0724.29S82.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

wird die Berufung der Beklagten gegen das am 14.05.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (118 C 5/24)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 972,25 EUR festgesetzt.

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