Landgericht Köln, 2024-07-19, 321 Ks 4/23

321 Ks 4/23Kantonsgericht19.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 321 Ks 4/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-19

Aktenzeichen: 321 Ks 4/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0719.321KS4.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer

lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe

verurteilt.

Er wird ferner verurteilt, an die Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 19.06.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch abgesehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Die der Adhäsionsklägerin durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die hierdurch bedingten notwendigen Auslagen der Adhäsionsklägerin und des Adhäsionsbeklagten tragen der Angeklagte zu 37,4% und die Adhäsionsklägerin zu 62,6 %.

Das Urteil ist für die Adhäsionsklägerin hinsichtlich des tenorierten Schmerzensgeldanspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Angewendete Vorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2, 4. und 5. Alt., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5, 22, 52, 53 StGB.

Streitwert für das Adhäsionsverfahren: 95.000,00 Euro.

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