Landgericht Köln, 2024-07-18, 6 S 99/23

6 S 99/23Kantonsgericht18.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 99/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-18

Aktenzeichen: 6 S 99/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0718.6S99.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.04.2023 (Az.: 201 C 143/22) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird zugelassen.

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