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111 Ks 9/22•Landgericht Köln, 2024-07-17, 111 Ks 9/22
Entscheidungsdatum: 2024-07-17
Aktenzeichen: 111 Ks 9/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0717.111KS9.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägerinnen entstandenen notwendigen Auslagen. Die Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen die Nebenklägerinnen.
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