Landgericht Köln, 2024-07-17, 111 Ks 9/22

111 Ks 9/22Kantonsgericht17.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Ks 9/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-17

Aktenzeichen: 111 Ks 9/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0717.111KS9.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägerinnen entstandenen notwendigen Auslagen. Die Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen die Nebenklägerinnen.

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