Landgericht Köln, 2024-07-02, 118 Qs 12/24

118 Qs 12/24Kantonsgericht02.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 118 Qs 12/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-02

Aktenzeichen: 118 Qs 12/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0702.118QS12.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln als Beschwerdekammer

Tenor

Die Beschwerde der Insolvenzverwalterin vom 13.06.2024 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.

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